AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma BG21 Consult UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführende Gesellschafter Meike Ginepri und Christoph R.M. Bigus
Maybachstr. 37
51381 Leverkusenl
Email:info@bg21.eu
www.bg21.eu.de

www.hausimage.de / Vermarktungsplattform

Der Auftragnehmer bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Staging“ und des „Styling“ für Wohn- und Arbeitswelten an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge des Auftragnehmers.


1. Leistungsumfang Staging
1.1.   Der Umfang der von des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.
1.2.   Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Staging Vertragspflichten und Haftung des Auftragnehmers
2.1.   Der Auftragnehmer wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des „Staging“ im Interesse des Auftraggebers ausführen.
2.2.   Der Auftragnehmer gibt aber weder eine Garantie dafür, dass es durch die von ihr erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch dafür, dass ein höherer Kaufpreis oder Mietpreis erzielt wird.
2.3.   Der Auftragnehmer haftet auch nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Arbeiten.
2.4.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber geliehenen Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen und keine substantiellen Beschädigungen vorzunehmen.
2.5.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
2.6.   Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung des Auftrags weder dazu verpflichtet, diese Spuren zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
2.7.   Über den bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des Auftraggebers ist ein Protokoll aufzunehmen, aus dem sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekorationen und des sonstigen Inventars ergibt. 
2.8.   Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
2.9.   Eine Haftung des Auftragnehmers ist auch im übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


3. Sonstige Vertragspflichten des Auftraggeber
3.1.   Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit des Auftragnehmers in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie. Zudem stellt der Auftraggeber sicher, dass vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung alle Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind; soweit es durch den verspäteten Abschluss solcher Vorarbeiten zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommt, trifft der Auftragnehmer dafür keine Haftung. 
3.2.   Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von dem Auftragnehmer zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
3.3.   Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen des von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind von dem Auftraggeber bei Zerstörung zum Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes zu ersetzen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Beschädigung zu vertreten.
3.4.   Die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Pflanzen sind von dem Auftraggeber, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig zu gießen, so dass sie sich am Ende der Vertragslaufzeit in einem gesunden Zustand befinden.
3.5.   An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihm das alleinige Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1.   Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den von dem Auftragnehmer angegebenen Preisen um Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe verstehen.
4.2.   Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Versandkosten sofort ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse anfordern.
4.3.   Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.
4.4.   Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen des Auftragnehmers kein Zurückbehaltungsrecht zu.

5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
5.1.   Soweit ein Auftrag mit einer festen Laufzeit vereinbart wurde, ist während der Laufzeit die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
5.2.   Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie zum vertraglich vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird, oder wenn das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekorationen oder die Pflanzen von dem Auftraggeber mutwillig zerstört werden.
5.3.   Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von drei Tagen ab Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Tätigkeit aufnimmt und/oder wenn die erbrachten Arbeiten wesentlich von dem erteilten Auftrag abweichen.
5.4.   Im Falle der fristlosen Kündigung durch der Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ungekürzt zu zahlen und jeglichen Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.
5.5   Der Auftragnehmer wird einen Tag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die von ihr zur Verfügung gestellten Möbel, Dekorationen und Pflanzen aus der Immobilie entfernen und abholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmer an diesem Tag bis spätestens 10.00 Uhr den ungehinderten Zugang zu der Immobilie ermöglichen.
5.6.   Soweit der Auftrag auf unbestimmte Zeit erteilt ist, so steht es, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer frei, den Auftrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu kündigen. Der Auftragnehmer behält dann ihren Vergütungsanspruch abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen. 


6. Beauftragung Dritter
6.1.   Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden dem Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
6.2.   Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
6.3.   Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft der Auftragnehmer dafür keine Haftung.

7. Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber. 

8. Datenschutz
Der Auftragnehmer darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und bearbeiten.

9. Bildrechte und Vertraulichkeit
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln und bei Verwendung der Lichtbilder für Werbezwecke und/oder sonstige Veröffentlichungen jegliche Angaben über den Auftraggeber und/oder den Standort der Immobilie zu unterlassen.

10. Mietgegenstände
10.1.   Der Auftraggeber hat sich bei Lieferung von Mietgegenständen von deren Vollständigkeit zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vorgelegten Lieferschein zu vermerken.
10.2.   Der Auftraggeber übernimmt es, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 24 Stunden dem Auftragnehmer anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
10.3.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er der Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen und grundgereinigt an der Auftragnehmer zurückzugeben. Soweit die Gegenstände bei Abholung nicht ordnungsgemäß gereinigt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers nachzuholen.
10.4.   Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf seinem Grundstück befinden.
10.5.   Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.
10.6.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftragnehmer abzutreten.
10.7.   Der Auftraggeber leistet für die Mietgegenstände auf Anforderung des Auftragnehmers eine Barkaution bis zur Höhe der Hälfte der für die Mietzeit vereinbarten Bruttomiete. Die Kaution ist sofort fällig. Bis zur Zahlung der Kaution steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen zu.
10.8.   Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche des Auftragnehmer aus der Überlassung der Mietgegenstände, insbesondere wegen Verschlechterung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Mietsachen.
10.9.   Der Auftragnehmer zahlt die Kaution zwei Wochen nach Rückgabe der Mietgegenstände zurück, abzgl. der durch Beschädigung oder Verlust der Mietsachen entstandenen Schäden.

11. Vertragsgegenstand Styling
11.1. Gegenstand des Vertrages mit den Kunden sind raumplanerische Leistungen wie beispielsweise   Entwurf und die Planung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Lieferung von Möbeln und Accessoires sowie ggf. nach Vereinbarung die Beauftragung und Koordination von Handwerksleistungen. Angebote von HausImage / BG21Consult UG haftb. sind grundsätzlich freibleibend. Die von BG21 Consult UG haftungsb. zu erbringenden Leistungen ergeben sich vertragsspezifischen aus derAuftragsbestätigungen.
11.2. Ein Vertrag kommt durch eine Anzahlung von 50% des Auftrag Volumens des Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes in schriftlicher Form per E-Mail oder Briefpost. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift des Kunden für diesen bindend.
11.3. Vom Kunden nach Angebot/ Vertragsschluss gewünschte Änderungen und/oder gewünschte Mehrleistungen stellen neue Aufträge dar, welche gesondert zu vergüten sind.
11.4. Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung und nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Eine Verrechnung dieser Leistungen mit anderen Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.5. Inhalte und/oder Abbildungen aus angefertigtem oder vorgelegten Entwürfen oder sonstigen Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen von Inhalten und/oder Abbildungen stellen lediglich dann Mängel dar, soweit hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich abgewichen wird.
11.6.Liefer- und Leistungstermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben und beginnen frühestens mit der Auftragsbestätigung.
11.7.Alle von BG21Consult UG haftb. erstellten Konzepte, Ideen oder Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Es werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages übertragen.
11.8. werden, ist BG21Consult UG haftb.  berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall eines solchen Rücktritts keine Ansprüche zu. Die Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen kostenpflichtig.
11.9. Dateien bzw. Layouts, die von uns entwickelt wurden, müssen nicht ohne finanzielle Vergütung herausgegeben werden. Selbst eine finanzielle Vergütung überträgt nicht die Eigentums- und Urheberrechte. Veränderungen an herausgegebenen Dateien und Layouts sind ohne unsere Zustimmung rechtswidrig und werden strafrechtlich verfolgt. Änderungen bleiben ausschließlich uns vorbehalten.
11.10.Das Unternehmen ist berechtigt Entwürfe und sonstige Entwicklungen bzw. Aufträge zur   Eigenwerbung als Referenz zu verwenden.

12 Vertragsgegenstand Möbelhandel
12.1.Vertragsabschluss
12.1.1.Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
12.1.2.Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
12.1.3.Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
   •der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
   •der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
   •der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

12.2.Preise
12.2.1.Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
12.2.2.Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.


12.3.Änderungsvorbehalt
12.3.1.Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
12.3.2.Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
12.3.3.Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
12.3.4.Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei
12.3.5.Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
12.3.6..Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

12.4.Montage
12.4.1.Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
12.4.2.Die Mitarbeiter oder beauftragten Dienstleister des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern oder Dienstleister des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

12.5.Lieferfrist
12.5.1.Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
12.5.2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten oder Dienstleister, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
12.5.3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

12.6.Eigentumsvorbehalt
1

2.6.1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
12.6.2.Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.


12.6.3.Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.


12.6.4.Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

12.7.Gefahrübergang 
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

12.8. Abnahmeverzug
12.8.1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
12.8.2.Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 12.9.1.Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 50% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
12.9.2.Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. 12.10.Rücktritt
12.10.1.Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
12.10.2.Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
12.11.Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:


12.11.1.Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

12.11.2.Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
75 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

12.11.3.Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.



12.12.Gewährleistung


12.12.1.Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.

12.12.2.Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.


12.12.3.Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.


12.12.4.Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.


12.12.5.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.


12.12.6.Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.


12.12.7.Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.


12.13. Fernabsatzverträge


12.13.1.Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
12.13.2.Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.


12.13.3.Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datum


12.14. Widerrufsrecht
12.14.1.Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.

12.14.2.Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (BG21 Consult UG haftungsb.) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.


12.14.3.Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.


12.15.Gerichtsstand und Erfüllungsort


12.15.1.Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.


12.15.2.Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.



13. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform
13.1.   Mit Vollkaufleuten gilt für alle durch die Vertragsbeziehung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort Schwetzingen als vereinbart.
13.2.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3.   Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.

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